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Neues kommunales Finanzmanagement

Den Anlass an dieser Stelle etwas über das Neue kommunale Finanzmanagement zu schreiben gab Wolfgang Jungnitsch, Bürgermeister meiner kleinen Heimatstadt Übach-Palenberg. Diese befindet sich momentan im Haushaltssicherungskonzept und unterliegt damit bei Ausgabeentscheidungen dem Wohlwollen der Aufsichtsbehörde. In einem Schreiben an den Städte- und Gemeindebund NRW beklagt Wolfgang Jungnitsch die derzeitige finanzielle Lage, die er als Folge der Umstellung auf das NKF sieht.

Damit nach dieser Erkenntnis nicht noch mehr Schaden in den Kommunen angerichtet wird, muss dringend und kurzfristig nachjustiert werden, die NKF-systembedingten Fehler müssen eliminiert werden. (…) Als Bürgermeister kann und darf ich diese Entwicklung nicht weiterhin kommentarlos hinnehmen, da ohne Änderungen in naher Zukunft ein durch das Grundgesetz garantierter Grundpfeiler unseres demokratischen Gemeinwesens zerstört wird – und zwar die kommunale Selbstverwaltung.

Quelle: Aachener Zeitung

Richtig ist, dass mit der Umstellung von dem kameralistischen Prinzip auf das Modell der Doppelten Buchführung eine andere Berechnungsgrundlage des kommunalen Haushalts gelegt wurde. Die Schuld lässt sich jedoch nicht dem NKF zuschreiben. Systembedingte Fehler lagen eher in dem alten Prinzip der Kameralistik. Hier war es schwer für Projekte eine genaue Einnahmen- und Ausgabenübersicht zu erlangen. Die doppelte Buchführung, die als anerkannte Berechnungsmethode in der Privatwirtschaft vorgeschrieben ist, liefert hier transparentere Ergebnisse über die Wirtschaftlichkeit. In der Folge legt sie jedoch auch hohe Verluste offen und führt mit seiner Einbeziehung von Abschreibungen zu teilweise deutlich schlechteren Ergebnissen.

Mit der derzeitigen finanziellen Lage ist die kommunale Selbstständigkeit nur noch teilweise gegeben. Der Grund liegt hier jedoch nicht beim NKF, sondern in den stets anwachsenden Leistungen im Gegensatz zur Landes- und Bundesebene, die eine Stadt heute zu erfüllen hat. Gesetzliche Aufgaben wie Jugendhilfe- und Sozialhilfeleistungen lassen sich nicht alleine aufgrund ihrer Wirtschaftlichkeit bewerten. Das Neue kommunale Finanzmanagement besitzt keine „systembedingten Fehler“. Es sind die ausbleibende Gemeindefinanzreform, die stets steigende Kreisumlage und die anwachsenden Aufgaben die Städte und Gemeinden wirtschaftlich bedrohen.