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Ungleichbehandlung

Am 28. Juni haben die Mitglieder des Deutschen Bundestags mehrheitlich (CDU/FDP) gegen das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts gestimmt. Einmal mehr ist es nun eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, und nicht der Legislative, die in diesem Politikfeld für eine entsprechende Anpassung sorgt.

Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht: „Der Gesetzgeber ist verpflichtet, den festgestellten Verfassungsverstoß für die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Beamten, die ihren Anspruch auf Auszahlung des Familienzuschlags zeitnah geltend gemacht haben, rückwirkend zum Zeitpunkt der Einführung des Instituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit Wirkung zum 1. August 2001 zu beseitigen.“

via bundesverfassungsgericht.de